Durch Recherchen des ZDF zu Gesprächen von SPD-Spitzenpolitikern im Rahmen der sogenannten „vorwärts-Gespräche“ ist das Thema „Parteiensponsoring“ wieder in das öffentliche Interesse geraten.
Im konkreten Fall hätten „Unternehmen und Lobbygruppen“ gegen eine Kostenbeteiligung (laut dem Bericht zwischen 3.000 und 7.000 Euro) über eine SPD-eigene Agentur Gespräche mit beispielsweise den SPD-Ministern Andrea Nahles, Heiko Maas, Barbara Hendricks und Manuela Schwesig vereinbaren können.
Als Landesschatzmeister der bayerischen Grünen beschäftige ich mich natürlich ebenfalls mit dem Thema des Parteiensponsorings. Sponsoring bedeutet, jemand bekommt für sein Geld an eine Partei – im Gegensatz zur Spende – eine Gegenleistung wie einen Messestand am Rande eines Parteitages oder eine Anzeige in dem Mitgliedermagazin. So weit, so nachvollziehbar. Der Eindruck, für einen vierstelligen Betrag erhielte man als Gegenleistung den Zugang zu Spitzenpolitikern, ist natürlich fatal. Die SPD hat diese Praxis ja inzwischen gestoppt.
Meine Meinung zu dem Thema ist: Ja, Parteiensponsoring ist eine Möglichkeit für eine Partei, ihre Einnahmesituation zu verbessern, und auch nicht verwerflich – wenn gewisse Voraussetzungen eingehalten werden. Denn im Grundgesetz steht, dass die Parteien über ihre Mittel öffentlich Rechenschaft ablegen müssen. Leider wird dies im Parteiengesetz bisher nur für Parteispenden konkretisiert. Hier müssen ab 10.000 Euro im Jahr alle Spendernamen veröffentlicht werden. Die Grünen setzen sich übrigens für eine Erweiterung dieser Veröffentlichungspflicht durch ein Absenken dieser Grenze ein.
Für das Sponsoring gibt es so eine Vorschrift bisher gar nicht. Das ist eine Regelungslücke, die nach Meinung der Grünen längst geschlossen gehört. Leider wurde mit der Neuregelung des Parteiengesetzes Ende 2015 trotz entsprechender grüner Vorschläge und Anträge diese Regelungslücke nicht geschlossen.
Aber: Parteien können bereits heute ihre Einnahmen durch Sponsoring offenlegen. Wir Grüne praktizieren dies zur besseren Nachvollziehbarkeit bereits freiwillig seit mehreren Jahren. Wer beispielsweise mit einem Stand bei einer unserer Parteitage vertreten sein will (und damit nebenbei in den Dialog mit unseren Delegierten treten will), der muss damit einverstanden sein, dass von uns Name und Höhe des Sponsoring-Betrages veröffentlicht werden.
Die Sponsoring-Einnahmen des Bundesverbandes finden sich hier.
Die Sponsoring-Einnahmen des Landesverbandes Bayern finden sich hier als PDF.
Zudem haben wir uns für unsere Spenden- und Sponsoringeinnahmen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus Regeln gegeben, die in unserem „Spendenkodex“ festgelegt sind.
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